Jeder Verein hat besondere Zwecke. In der Satzung des HSJV heißt es dazu nüchtern: „Zweck des Vereins ist die körperliche Ertüchtigung der Mitglieder durch die Veranstaltung von Schleppjagden und sportlicher Betätigung ähnlicher Art.“

Doch ein Verein ist mehr als das. Er lebt von der Vielfalt seiner Mitglieder, von ihrer Lebenserfahrung, von ihren persönlichen Fähigkeiten, von ihrem Gestaltungswillen und nicht zuletzt auch von den Mitgliedsbeiträgen. Deshalb freut sich der Verein über jedes neue Mitglied. 

Also: Warum noch zögern? Mitgliedsantrag herunterladen, ausfüllen, unterschreiben und abschicken.

Hamburger Schleppjagd-Verein e. V. – Beitragsordnung

(beschlossen am 8. August 2014)

Von den Mitgliedern werden gemäß Satzung vom 28. März 2014 ab 2015 folgende Beiträge erhoben: 

1. Beitragsgruppen

Beitragsgruppe 1 

Aktive Mitglieder, Jahresbeitrag: 490,00 €. Wer hinter oder mit der Meute des HSJV reitet, ist aktiv.

Beitragsgruppe 2 

Passive Mitglieder, Jahresbeitrag: 270,00 €. Wer nicht reitet, ist passiv.

Beitragsgruppe 3

Kinder ab 10 Jahre, Jugendliche und junge Volljährige, Jahresbeitrag bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres: 100,00 €. Kinder bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres beitragsfrei.

Beitragsgruppe 4

Junge Erwachsene und Erwachsene, Jahresbeitrag bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres: 250,00 €

Beitragsgruppe 5

Gastmitglieder für 1 Jahr: 150,00 €, Mitgliedschaft endet nach Ablauf eines Jahres automatisch, ohne dass eine Kündigung notwendig ist.

– Cap-Geld wie Vollmitglied

– ohne Stimmrecht bei der Mitgliederversammlung

2. Cap – als Richtlinie gilt:

– für Mitglieder 20,00 €

– für Nichtmitglieder 60,00 €

(Jugendliche bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres 50 %)

fällig am Tag der Veranstaltung bei Eintragung in das Jagdbuch 

 

3. Regelungen

1. Mitglieder erhalten nach positivem Bescheid ihres Antrages auf Mitgliedschaft die Satzung und die Beitragsordnung. Der Master begrüßt das neue Mitglied offiziell beim nächsten Meet und überreicht das Vereinsabzeichen.

2. Alle nach dem 1. Oktober eintretenden Mitglieder zahlen den ersten Beitrag im Folgejahr.

3. Die Bezahlung des Vereinsbeitrages erfolgt am 15. Februar eines jeden Jahres im Lastschrifteinzugsverfahren. Eine Vorabüberweisung ist möglich. Für Beiträge, die angemahnt werden müssen und nach dem Fälligkeitsdatum eingehen, wird ein Bearbeitungs- und Mahnzuschlag in Höhe von 100,00 € erhoben.

4. Mitglieder, die sich in einen beitragsgünstigeren Status einordnen lassen wollen, müssen dies bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres schriftlich dem Schatzmeister mitteilen. Eine Heraufstufung ist obligatorisch, wenn eine entsprechend aktive Teilnahme vorliegt. Eine Rückstufung im laufenden Geschäftsjahr ist nicht möglich.

5. Jungen Erwachsene in der Ausbildung, deren Eltern Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag haben, können auf Antrag der Beitragsgruppe 3 zugeordnet werden.

6. Wird ein Meet unter der Schirmherrschaft eines Paten durchgeführt, steht es dem Paten frei, den Verwendungszweck des Cap selbst zu bestimmen.

7. Der Versand der Beitragsrechnungen, Rundschreiben und Einladungen erfolgt grundsätzlich auf elektronischem Weg, auf besonderen Wunsch einzelner Mitglieder per Fax oder Brief. Der Versand per Brief ist für die Adressaten kostenpflichtig.

8. Mit Beendigung der Mitgliedschaft, ist das Vereinsabzeichen an den Verein zurück zu geben.

9. Der Vorstand kann in Ausnahmefällen Entscheidungen abweichend von dieser Beitragsordnung mit einstimmigen Beschluss treffen.

Diese Beitragsordnung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft, aktualisiert am 29. März 2019

Sie ersetzt die Beitragsordnung vom 31. März 2006, aktualisiert am 26. März 2010.