Brauchtum

Überliefertes Brauchtum und praktizierte Jagdregeln des Hamburger Schleppjagd-Vereins e. V.

(Neufassung im Jahre 2000)

Vorbemerkung

Der Verein unterhält gemäß Satzung eine Foxhound-Meute und veranstaltet mit dieser Jagden und Trainingsarbeiten. In der jährlich im November stattfindenden Jagdpatenversammlung, werden vom Vorstand auf Antrag oder Empfehlung die Jagdtermine, Termine der erweiterten Arbeitsschleppen und Lehrgänge festgelegt. Sie werden verbindlich für die nächste Jagdsaison an Jagdpaten vergeben und im Jagdprogramm des HSJV veröffentlicht. Die Jagdpaten sind vorzugsweise Vereinsmitglieder oder Personen aus dem fördernden Freundeskreis mit Ortskenntnissen, persönlichen Kontakten am Jagdort, Erfahrung und Sachverstand.

(Neufassung im Jahre 2000)

 

Vorbemerkung

Der Verein unterhält gemäß Satzung eine Foxhound-Meute und veranstaltet mit dieser Jagden und Trainingsarbeiten. In der jährlich im November stattfindenden Jagdpatenversammlung, werden vom Vorstand auf Antrag oder Empfehlung die Jagdtermine, Termine der erweiterten Arbeitsschleppen und Lehrgänge festgelegt. Sie werden verbindlich für die nächste Jagdsaison an Jagdpaten vergeben und im Jagdprogramm des HSJV veröffentlicht. Die Jagdpaten sind vorzugsweise Vereinsmitglieder oder Personen aus dem fördernden Freundeskreis mit Ortskenntnissen, persönlichen Kontakten am Jagdort, Erfahrung und Sachverstand.

 

1. Jagdpatenschaft

Der Jagdpate unterstützt den Jagdherrn und ist häufig selbst Jagdherr. Der Jagdpate garantiert gegenüber dem Verein die Durchführung der Jagdveranstaltung (siehe auch Sonderdruck des HSJV: Leitfaden für Jagdpaten), sichert das wirtschaftliche Risiko zusätzlich mit ab und ist verantwortlich für:

  • Zustimmung der Grundeigentümer, Landwirte und Jagdausübungsberechtigten ein Jahr vorher
  • Terminierung und Festlegung in der Jagdpatenversammlung im November
  • Einladung der Vereinsmitglieder, des Freundeskreises und gegebenenfalls der örtlichen Vereine
  • Einladung der Jagdhornbläser
  • Festlegung der Jagdstrecke
  • Ausbau der Jagdstrecke in logischer Anpassung an die Landschaft
  • Abnahme und Kontrolle der Jagdstrecke mit dem Acting-Master
  • Vor Aufbruch zur Jagd den Jagdkurs wildrein (Schalenwild) zu machen
  • Verkehrssicherungspflicht
  • Bestellung eines ortskundigen, erfahrenen Jagdreiters, der springend die Schleppe begleitet
  • Beherrschung der Notfallsituation mit ärztlicher Versorgung für Reiter und Pferd vor Ort und Sicherstellung des Krankentransportes
  • Ablauf der Jagdveranstaltung in Absprache mit Acting-Master
  • Begrüßung der Meute und Jagdgesellschaft
  • Führung des 1. Feldes (Jagdherr) oder Bestellung eines Feldführers
  • Einteilung der Felder, Feldführer und Chargen
  • Zuschauerführung
  • Versorgung der Meute mit Wasser bei den Stopps
  • Curée und überreichen der Brüche
  • Cap-Garantie gegenüber dem HSJV
  • Bewirtung der Jagdteilnehmer und Gäste


2. Jagdprogramm und Rundschreiben

Neben dem jährlichen Jagdprogramm wird vom HSJV rechtzeitig vor jedem Meet (Jagdtermin) ein Rundschreiben in Abstimmung mit dem Jagdpaten an die Vereinsmitglieder und gelisteten Freunde der Roten Jagd verschickt, aus dem folgende Informationen entnommen werden können:

  • Jagdpate, Gastgeber, Grundeigentümer, Landwirte und Jagdausübungsberechtigte
  • Jagdgebiet und Treffpunkt (Stelldichein)
  • Jagdtermin (Datum und Zeitpunkt)
  • Jagdstrecke mit Anforderung (über Boden wie gewachsen, leicht, mittelschwer, sportlich)
  • Anfahrtbeschreibung
  • Art und Umfang möglicher Bewirtung


3. Haftung

Der Veranstalter und die Jagdpaten sowie die Teilnehmer untereinander haften nicht für Schäden, die bei der Jagdausübung vorstellbar und typisch sind. Darüber hinaus haften der Veranstalter und die Jagdpaten nicht für Schäden, die durch leicht fahrlässiges Handeln des Veranstalters, der Jagdpaten oder ihrer Gehilfen verursacht werden.


4. Teilnahmeberechtigung

Alle Mitglieder des Hamburger Schleppjagd-Vereins e. V. und Gastreiter können ohne vorherige Anmeldung an den Jagdveranstaltungen teilnehmen, wenn Sie sich in das Jagdbuch eingetragen und das Jagdgeld (Cap) entrichtet haben. Die Gäste melden sich beim Acting-Master und werden von diesem, dem Jagdherrn und Jagdpaten vorgestellt. Acting-Master und Jagdherr sind weisungsberechtigt und können Teilnehmer aus wichtigem Grund vor oder während der Veranstaltung von der weiteren Teilnahme ausschließen.

 

5. Anforderung und Ausrüstung

Das Pferd muss gesund, in einem guten Futterzustand, und für die Anforderung trainiert und konditioniert sein. Der Hufbeschlag ist auf das Geläuf abzustimmen. Das Pferd sollte in einem guten pfleglichen Zustand sein und kann eingeflochten sein. Pferde, die gelegentlich ausschlagen, haben im Schweif eine rote Schleife zu tragen. Das Lederzeug (Sattel mit Zubehör, Trense, Martingal) sollte in einem gepflegten Zustand sein.


6. Kleiderordnung im Feld

Der Jagdreiter trägt einen Jagdrock oder stilgerechten Reitanzug mit entsprechender Sicherheitskappe:

  • Roter Reitfrack mit bordeauxrotem Kragen und Zylinder (Top Hat), Plastron, weiße, griffsichere Handschuhe, weiße bis gelbe Reithose, Jagdstiefel mit champagnerfarbenen Stulpen,
  • Roter Rock oder andere Farben mit bordeauxrotem Kragen und Kappe, sonst wie vor und schwarze Jagdstiefel mit braunen Stulpen,
  • Tweed mit Bowler, sonst wie vor.

Die Damen reiten im stilgerechten Reitanzug oder im dunklen Jagdrock.


7. Jagdchargen

  • Acting-Master/Chef der Equipage und Master in der Verantwortung für die Veranstaltung
  • Joint-Master (unterstützender Master)
  • Vizemaster (stellvertretender Master)
  • Huntsman (Führer der Meute)
  • Kennel-Huntsman (Verantwortung für die Meute im Kennel)
  • Whipper-in/Piköre der Equipage
  • Jagdherr/Fieldmaster
  • Stellvertretener Jagdherr/Assistant-Fieldmaster
  • Feldführer
  • Feldpiköre
  • Schlusspiköre
  • Zuschauerführung: Flagge (gelb)
  • Verkehrssicherungskräfte: Flagge (rot)
  • Arzt/Tierarzt

Die Equipage führt die Whip (Peitsche) mit ledergeflochtenem Schlag.


8. Stelldichein

Der Jagdreiter trifft mit seinem Pferd und Transportfahrzeug am Ort der Jagdveranstaltung ein und beachtet die Hinweise zum Parken, nicht in Nähe des Meutewagens parken. 

Mit dem Eintreffen zum Stelldichein ist die Eintragung in das Jagdbuch (leserlich, Blockschrift) und das Entrichten des Jagdgeldes (Cap) die erste Pflicht. Die Jagdteilnehmer und ein Kurzbericht über die Jagd werden im jeweiligen Almanach des HSJV (Grünes Heft) erwähnt und veröffentlicht. Man begrüßt sich bzw. man macht sich bekannt oder man wird vorgestellt und ist jagdlich der Jahreszeit und Witterung angepasst gekleidet (noch ohne Jagdrock und Sporen). Man pflegt Geselligkeit und verschafft sich den Überblick!


9. Beginn der Jagd – Signale der Bläser und Jagdvorbereitung

Für den Beginn der Jagd am Stelldichein wird beim HSJV von den Bläsern das Signal „Zum Stelldichein“ geblasen. Die Pferde werden fertig gesattelt.  Danach erklingt das Signal „Reiterruf zum Sammeln der Reiter. Zum Aufsitzen wird „Aufbruch zur Jagd“ geblasen. Man achtet auf den Jagdherren, spätestens wenn dieser aufgesessen ist, sitzt man in stilgerechter Jagdkleidung auf und bereitet sich und das Pferd für den Aufbruch vor, indem man in angemessener Entfernung zur Meute mit den anderen Jagdreitern auf einer gedachten Zirkellinie sein Pferd im Schritt löst bis die Meute erscheint und das Signal „Hunderuf“ ertönt. 

Master, Meute, Equipage und Jagdherr werden zu Pferd ohne Handschlag, in dem man die Kappe zieht, begrüßt


10. Begrüßung und Hinweise

 

Vor den Ansprachen des Jagdherrn und Master ertönt das Signal „Begrüßung“ Während der Ansprachen stellen sich die Jagdreiter mit ihren Pferden kreisförmig in Richtung Redner mit gezogener Jagdkappe auf. Der Jagdherr begrüßt zunächst die Meute mit Master und Equipage und dann die weitere Jagdgesellschaft. Er dankt den Gastgebern, Landwirten, Grundeigentümern und Helfern, die es ihm ermöglicht haben, die Jagd ausrichten zu können.  Der Acting-Master gibt Hinweise zu Geläuf, Anzahl und Länge der Lines und Schwierigkeitsgrad der Hindernisse. Es wird auf die Beachtung und Einhaltung der Jagdregeln des HSJV verwiesen. Der Acting-Master dankt im Namen der Meute und der Equipage dem Gastgeber für die Einladung und für die zur Verfügung gestellten Ländereien, den Ausbau der Jagdstrecke und der Organisation. Der Acting-Master bestimmt, welches Mitglied der Equipage die Schleppe legt. Die Schleppe (1–2 Reiter) wird von einem ortskundigen, erfahrenen Jagdreiter begleitet. Es ertönt das Signal „Abritt zur Jagd“ und „Hörnerklang zur Jagd“.


11. Feld- und Zuschauerführung

Im Anschluss an die Ansprachen benennt der Jagdherr die Feldführer des 1. und 2. Feldes, soweit erforderlich bestimmt er weitere Felder (Ponys, berittene Zuschauer, Anfänger, Jugendliche). Die benannten Feldführer machen mit Handzeichen und Ruf (z.B. „Erstes Feld hier!“) auf sich aufmerksam. Die berittenen Teilnehmer ordnen sich nach eigenem Ermessen in das springende 1. Jagdfeld oder nicht springende 2. Jagdfeld oder sonstige Felder ein. Man reiht sich in das Feld seiner Wahl ein und grüßt den jeweiligen Feldführer durch Ziehen der Kappe. 

Die Zuschauer haben sich der Weisung der Zuschauerführung und der eingeteilten Helfer zu fügen. 

Mit dem Signal „Aufbruch zur Jagd“ und „Aufmunterung zum Treiben“ wird die Meute von der Equipage vom Stelldichein zur Anlegestelle der ersten Jagdstrecke (Line) geführt.


12. Schleppjagd

Die Schleppjagd hinter der Meute erfolgt nach Abstimmung mit dem Acting-Master ohne Jagdmusik (nur Huntinghorn!).

Zur Jagd wird erst angeritten, wenn der Acting-Master mit dem Signal seines Huntinghorns die Hounds sicher auf der Fährte hat und der Feldführer die Kappe zieht und „Gute Jagd“ wünscht (nur vor der ersten Line).

Der Feldführer bzw. Jagdherr des 1. Feldes führt sein Jagdfeld so hinter der Meute, dass die Arbeit der Hounds beobachtet werden kann, ohne dass diese gestört oder behindert werden.

Das 1. Feld geht über die Jagdstrecke mit Hindernissen, die gesprungen werden müssen. Das Jagdfeld soll für den Betrachter einen ruhigen und ausgeglichenen Eindruck machen. Der Jagdreiter soll seine gewählte Position im Feld halten und „Strich“ reiten und seine Position ansonsten nur in Abstimmung mit den begleitenden Jagdreitern verändern. Vor Hindernissen niemals überholen oder kreuzen.

Wenn ein Pferd verweigert, ist das Hindernis unverzüglich freizumachen. Erneutes Anreiten ist nur dann zulässig, wenn kein folgender Reiter gestört wird. Kommt es doch zu einer unbeabsichtigten Behinderung, gehört es sich, spätestens am nächsten Stopp, sich bei dem betroffenen Reiter zu entschuldigen.

Stürzen Reiter, haben die eingeteilten Piköre im Bedarfsfall Hilfe zu organisieren.

Die Jagdstrecke ist grundsätzlich mit den Grundeigentümern abgestimmt und nur für den Jagdtag freigegeben. Häufig verläuft die Jagdstrecke in Nähe von Kulturflächen und bestellter Felder. Es wird um ständige Vorsicht und Rücksichtnahme auf fremden Grund und Boden gebeten. Auch Fuß-, Rad und Wanderwege sind zu meiden.

 

Falls die Meute überschießt, kommt es zu ungeplanten Stopps. Der Reiter und das Pferd haben sich mit dem Kopf immer in Richtung der Hunde in angemessener Entfernung auszurichten. Den eingeteilten Jagdchargen ist Platz zu machen. Das Ansprechen, Ablenken oder Füttern der Meute ist verboten. Es ist absolute Ruhe zu bewahren.

 

Die Stopps und Schrittstopps zwischen den Lines dienen der Erholung der Meute. Die Hounds werden getränkt oder an ein Gewässer geführt. Auch für die Jagdteilnehmer und deren Pferde ist ohne Absitzen eine Erholungsphase nach eigenem Ermessen möglich. Die Pferde werden auf einer gedachten Zirkellinie im Schritt mit hingegebenem Zügel geritten. Ein vermischen der Felder ist zulässig. Das Rauchen ist unerwünscht.

Auf Anforderung des Acting-Masters umkreisen Jagdteilnehmer mit Ihren Pferden, mit einer Pferdelänge Abstand auf einem Hufschlag, Meute und Equipage und sichern so während des Stopps das unbeabsichtigte Aufnehmen einer Fährte ab.

 

13. Jagdende

Am Ende der letzten Line angekommen, wünscht der HSJV eine dezente Zurückhaltung bei der Pflege des Brauchtums und bittet, auf gelegentlich bei anderen Meuten praktizierte Rituale, mit Ausrufen und Beglückwünschungen, schon vor eigentlichem Curée und Halali mit den Hounds, zu verzichten.

 

Die Felder folgen Meute und Equipage im Schritt aufgeschlossen zum Halaliplatz, an dem die Bläser und Zuschauer zwischenzeitlich eingetroffen sind. Es erklingt  das Signal „ Rückkehr von der Jagd“. Das Curée ist zur Freigabe vorbereitet und mit Tannengrün oder Eiche abgedeckt. Die Brüche (Eiche und nach dem 03. November Tanne) sind zur Verteilung vorbereitet. Es wird das Signal zum Sammeln der Reiter „Reiterruf“ geblasen. Die Reiter bilden aufgesessen einen Halbkreis um das Curée (frz. La Curée, die Beute). Es folgt das Signal „Hunderuf“. Der Acting-Master gibt mit dem Huntinghorn, das Curée für die Meute frei. Beim Freigeben des Curées rufen die im Halbkreis versammelten Reiter mit erhobener Kappe „Halali, Halali“.

Während des Curées werden von den Bläsern die Signale „Fuchs tot“ und anschließend „Jagd vorbei“ und „Halali“ geblasen. 

Der Acting-Master ruft die Jagdreiter zu den Brüchen“ und das Signal „Zu den Brüchen“ erklingt. Die Reiter sitzen ab und empfangen zu Fuß ohne Pferd die Brüche aus den Händen der Gastgeberin (1. Anrecht!) oder einer Dame der Jagdgesellschaft, die vom Jagdherrn bestimmt wird und damit besonders geehrt werden soll. Man bedankt sich bei der Dame für den Bruch und beim Jagdherrn für das Ausrichten der Jagdveranstaltung. Es ertönen die Signale „Dank an den Jagdherrn“, „Dank an den Huntsman“ oder ein Dank an die  Equipage mit dem Signal „Fanfare der Equipage“. Der Bruch wird am Jagdtag bis 24:00 Uhr (verkleinert, ein Blatt oder Zweig) an jedem Anzug getragen. 

Die Pferde werden abgesattelt, trocken geführt, versorgt und für den Rücktransport vorbereitet. Der Jagdherr lässt das letzte Signal „Zum Essen“ blasen. Die Teilnehmer und der Freundeskreis finden sich zum „Schüsseltreiben“ wieder ein und lassen das Jagderlebnis im Kreise der Jagdkameraden bei Drinks und Stärkungen mit dem Signal „Heimkehr nach guter Jagd“ ausklingen.

 

 

Hamburger Schleppjagd-Verein e.V. 
— Vorstand —